FAQ- und Wissensdatenbank
Wird eine zurzeit leerstehende Wohnung in einem bei uns versicherten Wohn- und Geschäftshaus Geflüchteten zur Verfügung gestellt, besteht der Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung unverändert weiter. Dies stellt keine Gefahrerhöhung dar und muss auch nicht der Versicherung gemeldet werden. Eine Prämienerhöhung ergibt sich dadurch ebenfalls nicht.