FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich handelt es sich bei der Unterbringung der Geflüchteten nicht um eine Gefahrerhöhung. Wird das Wohn- und Geschäftshaus dabei zur Erhöhung des Wohnanteiles umgebaut, um darin Geflüchteten unterzubringen, ist dies eine Änderung der Nutzung. Diese Nutzungsänderung ist uns anzuzeigen und mit der Kundenservice-Direktion abzustimmen. Je nach Konstellation kann es z. B. auch wichtig sein, Brandschutzfragen zu beleuchten und die Versicherungssumme zu überprüfen.
Neuanträge sind mit der Kundenservice-Direktion abzustimmen.