FAQ- und Wissensdatenbank
Nein, wir benötigen keine Meldung. Wenn unser Kunde in seiner privaten Wohnung bzw. in seinem Einfamilienhaus kurzfristig Geflüchtete aufnimmt, ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Der Kunde genießt für das Haus bzw. seinen Hausrat den gleichen Versicherungsschutz wie bisher.