FAQ- und Wissensdatenbank
Auf dem Weg Richtung Ukraine besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz.
Wer jedoch in die Ukraine einreist, begibt sich in ein Gebiet, in dem bereits Krieg herrscht. Mit dem Grenzübertritt greift der Kriegsausschluss der Unfallversicherung. Für Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch das Kriegsereignis verursacht werden, besteht kein Versicherungsschutz.