FAQ- und Wissensdatenbank
Nicht versichert sind Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art sowie Terrorangriffe. Des Weiteren nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung und Eingriffe von Hoher Hand (gilt für Reiserücktrittskosten- und Reisegepäck-Versicherung sowie Reiseassistance inkl. Auslandsreisekranken-Vers.).
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (25.02.2022) für das Ereignis „Krieg“ ausgesprochen wurde. Dies gilt auch für daraus resultierende Folgeereignisse.
Steht der eingetretene Schaden nicht im kausalen Zusammenhang mit den vorgenannten Ereignissen, besteht für unseren Kunden Versicherungsschutz im Rahmen der Reiseversicherung.
Kein Versicherungsschutz hingegen besteht für die aus der Ukraine abgeholten Personen.