FAQ- und Wissensdatenbank
Wird das Betriebsgebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken umgebaut, um darin Geflüchtete unterzubringen, ist dies eine Änderung der Nutzung. Diese Nutzungsänderung ist uns anzuzeigen und mit der Kundenservice-Direktion abzustimmen. Je nach Konstellation kann es z. B. auch wichtig sein, Brandschutzfragen zu beleuchten und die Versicherungssumme zu überprüfen.