FAQ- und Wissensdatenbank
Versicherungsschutz besteht, sollte der Kunde auf seiner Reise in die Ukraine dort vom Krieg überrascht worden sein. Vorsorgend ist die Rückreise aus dem Kriegsgebiet für einen vorübergehenden Zeitraum von bis zu 21 Tagen (je nach Unfallprodukt zwischen 7 und 21 Tagen) versichert. Versicherungsschutz besteht in dieser Phase auch bei einem unmittelbar oder mittelbar einwirkenden Kriegsereignis (Unfall bei der Flucht vor den Angreifern).