FAQ- und Wissensdatenbank
Fremdes Eigentum ist mitversichert und somit auch geliehene Fahrräder. Allerdings ist fremdes Eigentum nur dann im Rahmen der Außenversicherung versichert, wenn sich der Gegenstand (das Fahrrad) zuvor am Versicherungsort befand und auch dorthin zurückkehren sollte. Dies wäre bei einem Fahrrad der Fall, dass der Kunde sich z. B. für eine längere Zeit ausleiht und zu Hause aufbewahrt. Leiht sich der Kunde ein Fahrrad, macht hiermit eine Fahrradtour und will es anschließend zurückgeben, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung. Dies ist jetzt bei den offiziell geliehenen/gemieteten Rädern anders.