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Kranken - Tarife KTAN, KTGT und KTFB
Annahme- nud Bestandspolitik
Annahme- nud Bestandspolitik
Können die bisherigen Tarife (z. B. ET, ETpro42, EFS, ETF) nach Einführung der Tarife KTAN, KTGT und KTFB zum 1. Januar 2020 noch abgeschlossen werden?
Gelten die Annahme- und Bestandsrichtlinien?
Können die bisherigen Tarife (z. B. ET, ETpro42, EFS, ETF) mit den neuen Tarifen kombiniert werden?
Werden mit der Einführung der neuen Tarife die Regelungen für Existenzgründer verändert?
Wie kann sich ein Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) nach den neuen KT-Tarifen versichern?
Kann bei gleichzeitiger Antragsstellung einer KV-Vollversicherung das Krankentagegeld nach den Tarifen KTAN, KTGT und KTFB vorher beginnen?