FAQ- und Wissensdatenbank
Nein.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können Kinderkrankengeld bekommen, falls das ebenfalls gesetzlich versicherte Kind erkrankt und nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen kann. Ein Arzt muss attestieren, dass der Arbeitnehmer das Kind betreuen muss und er deswegen nicht arbeiten kann. Diese Regelung gilt, wenn das kranke Kind im gleichen Haushalt lebt und nicht älter als zwölf Jahre ist. Die Altersgrenze entfällt, wenn es sich um ein behindertes Kind handelt.