FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Die Anlage in den Generali Exklusiv Fonds kann nur im Neugeschäft der Tarife VA(SP)N, VEPN, BRVA mit Beginn ab 01.01.2022 (AVB-Tarifgeneration 01/22) gewählt werden. Für alle anderen Tarife ist die Anlage in den Generali Exklusiv Fonds nicht wählbar. Eine Aufnahme für bereits bestehende Tarife im Bestand ist aufgrund einer daraus folgenden steuerlichen Novation nicht möglich. Auch ist die Anlage in den Generali Exklusiv Fonds nicht im Rahmen der Öffnungsklausel wählbar, da es kein normaler Publikums-Investmentfonds ist.