FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Alle Arbeitnehmer, für die eine bKV abgeschlossen wird, werden im Willkommensschreiben auf die Möglichkeit hingewiesen, ihre Angehörigen nach den AF-Tarifen zu versichern. Die bKV-Service-Seite geht ausführlich auf die Abschlussmöglichkeit ein.