FAQ- und Wissensdatenbank
Die Sonderleistungen und der 10%-Nachlass für Privatfahrzeuge mit E-Kennzeichen ist, zur maschinellen Prüfbarkeit, an die Zulassung des Privatfahrzeuges mit einem E-Kennzeichen gekoppelt.
Ab sofort können Pkw, die die Voraussetzungen für das E-Kennzeichen erfüllen, aber nicht mit einem E-Kennzeichen zugelassen sind, die Leistungen und den Nachlass erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt des Nachlasses ist allerdings, dass der Pkw sich in einer Tarifgeneration ab 01.07.2020 befindet.
So funktioniert es: