FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Vertragsabschluss in Gewerbe Kompakt Mobil mit mindestens 3 Fahrzeugen gewähren wir eine attraktive Sondereinstufung in SF 16 in Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für einen Pkw je Geschäftsführer.
Voraussetzungen:
Die Regelung gilt auch, sofern der Geschäftsführer altersbedingt die SF16 noch nicht erfahren konnte.
Ein vorhandener SFR kann als passiver SFR in den Vertrag mit eingebracht werden. Erfolgt keine Angabe eines anrechenbaren SFR, stufen wir in SF ½ ein. Analog anderer Sondereinstufungen wird diese Sondereinstufung bei VU-Wechsel nicht weitergegeben.
Alle sonstigen Regelungen in Bezug auf die SFR-Rückstufung, z. B. im Schadenfall, greifen auch bei der Sonderregelung für den Geschäftsführer.