FAQ- und Wissensdatenbank
Den neuen VSP-Bonus gibt es nur für K-Verträge mit Tarifgeneration ab 01.04.2021. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue VSP-Bonus bei der Kalkulation des K-Tarifes berücksichtigt. Ein Einschluss des VSP-Bonus in die Bestandsverträge hätte bedeutet, dass wir dies bei der künftigen Bestandstarifanpassung hätten mit einrechnen müssen. Die Beiträge im Bestand wären dann alleine aufgrund der Einpreisung des VSP-Bonus gestiegen. Das war nicht gewollt.