FAQ- und Wissensdatenbank
Jede renditeorientierte Rente (Fondsrente) hat eine für sie festgelegte Mindesthöhe, die Sockelrente. Unter diese Sockelrente kann die renditeorientierte Rente nicht fallen. Die Sockelrente entspricht etwa 75 % der anfänglichen sicherheitsorientierten Rente (ohne Rentenzuschlag aus der Überschussbeteiligung), die die Generali aus dem gleichen zu verrentenden Kapital wie die renditeorientierte Rente zahlen könnten. Die Sockelrente ist zu jedem Zeitpunkt gesichert. Falls die Entwicklung des oder der zugrunde liegenden Garantiefonds es erforderlich macht, schichtet die Generali dazu gegebenenfalls Guthaben aus diesen Fonds in Sicherungskapital um.