FAQ- und Wissensdatenbank
Benutzen Kinder das Tor einer mitversicherten Garage als Fußballtor, so sind hierbei entstehende Beschädigungen des Garagentors zunächst einmal grundsätzlich ein versicherter XXL-Schaden. Hat der Kunde Kenntnis von dem Verhalten der Kinder, muss er das Verhalten der Kinder natürlich abstellen, da (ggf. weitere) Schäden für den Kunden sonst nicht mehr unvorhersehbar (und somit nicht versichert) sind. Toleriert der Kunde das Verhalten der Kinder, wird er sich auch „den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch“ des Garagentors anrechnen lassen müssen.