FAQ- und Wissensdatenbank
Der Kunde kann vor Ablauf über Teile seines Guthabens (anfänglicher Anlagebetrag zuzüglich eventueller zusätzlicher Einzahlungen abzüglich eventueller bereits erfolgter Teilauszahlungen) verfügen.
Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn sie sich auf mindestens 25 Euro beläuft und nach der Teilauszahlung im Parkdepot Flex das Guthaben noch mindestens 25 Euro beträgt. Eine vorgezogene Auszahlung von Zinsen erfolgt mit einer Teilauszahlung nicht.
Eine Teilauszahlung kann zu jedem künftigen Arbeitstag (Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage und außer 24. und 31. Dezember) in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail an service@generali.de mit Unterschrift (z.B. als Scan, Foto)) beantragt werden. Die Generali überweist die Teilauszahlung auf das zu Vertragsbeginn benannte Referenzkonto (siehe Frage 17) bei einer Bank.
Eine Bestätigung über eine erfolgte Teilzahlung erhält der Kunde nur mit dem Abrechnungsschreiben bei Ablauf des Parkdepots Flex oder dessen vorzeitiger Beendigung nach vollständiger Kündigung.