FAQ- und Wissensdatenbank
Für die angestellten Arbeitnehmer kann die bKV vereinbart werden, wenn die Gruppe der in der Arbeitnehmerüberlassung* befindlichen Personen ausgeschlossen wird.Optional kann eine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Personenkreis über eine durchschnittliche Verweildauer von mehreren Jahren verfügt. * gilt analog für „Personalleasing“ oder „Leiharbeit“.