Für die Gruppe der in der Arbeitnehmerüberlassung befindlichen Personen kann kein Angebot abgegeben werden. Für die angestellten Arbeitnehmer kann die bKV vereinbart werden, wenn die Gruppe der in der Arbeitnehmerüberlassung befindlichen Personen ausgeschlossen wird.
* gilt analog für „Personalleasing“ oder „Leiharbeit“.