FAQ- und Wissensdatenbank
Rasenmäher zählen in der Hausratversicherung zu den versicherten Sachen und sind auch ausdrücklich versicherte Gartengeräte nach Ziffer 14 der Besonderen Bedingungen Optimal. Voraussetzung für eine Leistung gem. Ziffer 14 der Besonderen Bedingungen Optimal ist, dass sie sich auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück befinden. Somit sind Rasenmäher auch in der Hausratversicherung Optimal XXL mitversichert, sofern kein Ausschluss greift. Im Schadenfall müsste jedoch der Einzelfall bewertet werden müssen.