FAQ- und Wissensdatenbank
Die Verbesserung in der PHV bei der Mietsachschadendeckung an beweglichen Sachen, die für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten gemietet, geliehen, gepachtet werden, bezieht sich auf Tablets und Notebooks, die unserem Kunden bzw. mitversicherten Kindern von einer öffentlichen Schule zu Unterrichtszwecken (auch zur Mitnahme nach Hause) leihweise überlassen werden. Für Musikinstrumente gibt es die Absicherung über Freizeit Plus.