FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Beispielsweise kann der Versicherte folgende IGeL in Anspruch nehmen: Diagnostik einer altersabhängigen Makuladegeneration, Glaukomvorsorge oder auch Nackentransparenzmessung, da sie zur Vorsorge zählen.
Allerdings sind nicht alle IGeL auch Vorsorgeuntersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen. Zum Beispiel eine Behandlung mit Hyaluronsäure bei Arthrose im Kniegelenk oder eine extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT-Behandlung) bei Kalkschulter. Diese IGeL stellen eine Behandlung eines Krankheitsbildes dar und sind keine Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind deshalb nicht versichert.