FAQ- und Wissensdatenbank
Die Anlage des Guthabens für die Fondsrente im Einkommenstopf funktioniert nach dem dynamisch-hybriden Mechanismus, bei dem das Guthaben abhängig von der Wertentwicklung der Fonds zwischen den gewählten Garantiefonds und dem sicherheitsorientierten Guthaben umgeschichtet wird. (Zu Details s. Tarif-ABC)
Die Höhe der Fondsrente wird grundsätzlich jedes Jahr für ein Jahr festgelegt und folgt dem Ziel, mit 100 % Fondsquote zu starten. Im Verlauf des Jahres kann die Fondsquote in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Guthabens für die Fondsrente sinken.
Also ist die Fondsquote abhängig vom Verhältnis der Rentenhöhe der Fondsrente zur Sockelrente. Je mehr sich die Fondsrente (v.a. wegen „schlechter Wertentwicklung“) in ihrer Höhe der Sockelrente annähert, umso geringer wird ihre Fondsquote sein.
Die Fondsquote ist zudem aber auch abhängig von der zu erwartenden (verbleibenden) Laufzeit der fondsgebundenen Phase (sog. Einkommensphase), also der verbleibenden Zeit bis Alter 90 Jahre. Kurz vor deren Ende wird die Fondsquote daher gegen Null fallen. Ab dem Alter 90 Jahre (Schlussphase) basiert die lebenslange Rentenzahlung nur noch auf der Wertentwicklung des konventionellen Guthabens. Da die Fondsquote gegen Ende der fondsgebundenen Phase gegen Null fällt, ergibt sich auch, dass für zeitlich besonders kurz laufende Renten bis zu 3 Jahren (wie sie im Prinzip nur bei der Zeitrente vorkommen können) die Fondsrente nicht zu empfehlen ist, da hier keine nennenswert hohe Fondsquote von über 50 % erreicht wird.
Pauschal kann man sagen, dass die Fondsquote bei der Fondsrente grundsätzlich höher ausfällt als bei Produkten, die den dynamischen-hybriden Mechanismus (mit Beitragserhalt) in der Ansparphase (Aufschubzeit) nutzen.