FAQ- und Wissensdatenbank
Ja, Fondswechsel, Umschichtungen sowie Fonds-Ein- und Ausstiegsmanagement sind bei der Anlage in den Generali Exklusiv Fonds für Verträge der Tarife VA(SP)N und VEPN und BRVA mit Beginn ab 01.01.2022 (AVB-Tarifgeneration 01/22) möglich. Beim dem Tarif BRVA sind aus technischen Gründen Fondswechsel, Umschichtungen sowie Fonds-Ein- und Ausstiegsmanagement frühestens ab Ende März möglich.
Fondswechsel
Fondswechsel von Fonds in die und aus der Anlage in den Generali Exklusiv Fonds können im Fondswechselmodul des DVAG-Online-Systems und mit den PDF-Formularen FW3 für Tarif VA(SP)N, BRVA und FW8 für Tarif VEPN beantragt werden.
Guthabenumschichtungen
Guthabenumschichtungen von der sicherheitsorientierten Anlage (konventionellen Anlage) in die oder aus der Anlage in den Generali Exklusiv Fonds können im Fondswechselmodul des DVAG-Online-Systems und mit den PDF-Formularen FW3 für Tarif VA(SP)N, BRVA und FW8 für Tarif VEPN beantragt werden.
Fonds-Ein- und -Ausstiegsmanagement
Fonds-Ein- und -Ausstiegsmanagement von der sicherheitsorientierten Anlage (konventionellen Anlage) in die oder aus der Anlage in den Generali Exklusiv Fonds können mit den PDF-Formularen FOEIN1 (Fonds-Einstiegsmanagement) und FOAUS1 (Fonds-Ausstiegsmanagement) beantragt werden. Bei Tarif VEPN ist die Vereinbarung auch direkt mit der Antragstellung im Angebotsprogramm möglich.
Hinweis: Für die Zuordnung von Anteilen des Generali Exklusiv Fonds und auch aller anderen Fonds aus unserer Fondspalette werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. Bei Guthabenumschichtungen in den Generali Exklusiv Fonds fallen keine gesonderten Kosten an. Bei Guthabenumschichtungen aus dem Generali Exklusiv Fonds (wie auch aus anderen Fonds) in das sicherheitsorientierte Guthaben fallen die bekannten Kosten in Höhe von 1,75 % des Umschichtungsbetrags an. (Beim Tarif BRVA wird dies in Form von erhöhten monatlichen Verwaltungskosten im Monat der jeweiligen Umschichtung umgesetzt.)