FAQ- und Wissensdatenbank
Für die von der Schule dienstlich geliehenen Tablets besteht über die PHV kein Versicherungsschutz (Ziffer 4.2 Besondere Bedingungen für die PHV-Optimal für Sachen, die dem Beruf, Dienst, Amt etc. dienen).Versicherungsschutz bietet in diesem Fall die Diensthaftpflicht (Abschnitt A, Ziffer 2.2.1 Besondere Bedingungen für die Diensthaftpflicht-Optimal für Schäden am fiskalischen Eigentum).