FAQ- und Wissensdatenbank
Ja. Es können alle Personen versichert werden, die in „klassischen“ Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Nicht zur bKV angemeldet werden können die Personen mit Beeinträchtigungen, für deren Lebensbegleitung die Einrichtung gegründet wurde. Auch wenn diese Menschen die nach SGB vorgeschrieben Vergütung erhalten. Hintergrund ist, dass die Menschen keinem Berufsbild zugeordnet werden können und erst auf den „klassischen“ Arbeitsmarkt vorbereitet, werden sollen.