FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Teilkasko sind bei Pkw in Optimal und allen anderen Fahrzeugarten auch Aufbruchschäden am Fahrzeug mitversichert, wenn ausschließlich nicht versicherte Teile aus dem Fahrzeug gestohlen wurden. Dies gilt jedoch nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich des Diebstahls bzw. -versuchs herbeigeführt wurden!