FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Bestreitung der Verwaltungskosten des sicherheitsorientierten Vertragsteils in Monaten, in denen keine Beitragszahlung fällig ist, bilden wir aus einem Teil Ihrer sicherheitsorientierten Anlagebeträge eine sog. Kostenrückstellung, von uns auch „Sicherheitsreserve“ genannt. Sie ist Teil des sicherheitsorientierten Guthabens im Vermögenstopf. In den Zeiträumen, für die sie gebildet wurde, entnehmen wir ihr einen Teil der Beträge für die Vertragsverwaltung und verbrauchen die Sicherheitsreserve so bis zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung.