FAQ- und Wissensdatenbank
Die Schlussrente wird bei Tarif VEPN aus dem zum Beginn der Schlussphase im Vermögenstopf noch vorhandenen Guthaben gebildet. Die Schlussrente wird während der Schlussphase bis zum Tod der versicherten Person gezahlt, sofern der Versicherungsnehmer nicht stattdessen die Kapitalabfindung wählt. Die Schlussrente erfolgt stets als sicherheitsorientierte Rentenzahlung. Auch die Weiterzahlung einer vor Beginn der Schlussphase begonnenen renditeorientierten Rente erfolgt in der Schlussphase stets sicherheitsorientiert.