FAQ- und Wissensdatenbank
Werden dem Versicherungsnehmer die Fahrzeugschlüssel durch Raub oder durch Einbruchdiebstahl in ein Gebäude entwendet, ersetzt die Generali dem Versicherungsnehmer die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser bzw. die Kosten der Umprogrammierung der Schließanlage.
Werden dem Versicherungsnehmer die Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruchdiebstahl in ein Gebäude (also außerhalb des versicherten Fahrzeugs) entwendet, ersetzt die Generali dem Versicherungsnehmer die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser bzw. die Kosten der Umprogrammierung der Schließanlage. Diese Kosten übernimmt die Generali unbegrenzt, wenn es sich um einen Pkw in Optimal oder eine andere Fahrzeugart handelt.
Nein, werden die Schlüssel aus dem versicherten Fahrzeug entwendet, ist bedingungsgemäß die Mitversicherung von Schlossaustauschkosten nicht vorgesehen.
Im Schadenfall muss der Kunde die polizeiliche Meldung über die Entwendung der Fahrzeugschlüssel einreichen.
Einfacher Diebstahl ist nicht versichert – die Schlüssel müssen durch Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet werden.
Raub liegt vor, wenn gegen den VN Gewalt angewendet wird, um Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen zu verhindern.
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.