FAQ- und Wissensdatenbank
Mit der Aktualisierung der AKB zum 07.10.2019 wurde klargestellt: Kommt es zu einem versicherten Schadenereignis, für das wir nach AKB eintrittspflichtig sind, besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Fahrer selbst oder das Fahrzeug automatisiert oder autonom gefahren ist.
Dies gilt zum Beispiel, wenn aus folgenden Gründen ein Schadenfall eintritt:
Die Klarstellung in den AKB gilt auch für bisherige Bestandstarife.