Mobile
Tablet
Desktop
Cinema
Zum Inhalt springen
FAQ- und Wissensdatenbank
Home
Sach
VSP 2021
Erweiterte Corona-Leistungen in der Reiseversicherung
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Konzept FirmenSAFE (FK)
Kfz
Versicherungskennzeichen und -plaketten
Dynamisches Pricing
NGT 07/2023
Das neue Werkstattnetz
Fahrer-Mobilitätsschutz
Kfz-Schadenmeldung mit Partnerwerkstatt – Drive Plus
Rechtsschutz
ADVOCARD Privat und Gewerbe 2024
YOUNG & LAW 2024
Leben
Fondsgebundene Rente
Neuerungen in der Arbeitskraftabsicherung
Neues bei der Grundfähigkeitsabsicherung
Neue Anlagemöglichkeit – Exklusivanlage (Generali Exklusiv Fonds)
Parkdepot Flex 2022
Grundlagen–Markt–Solvency II
Investmentmotoren
Ratings
Kranken
Tarife KTAN, KTGT und KTFB
GesundPro
Mein Gesundheitsplan 08.2018
Mein Gesundheitsplan 08.2019
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Sonstiges
Produkt-CD per Email
Auslaufen des FlexN-Booster
Hauptmenü
Fragen & Antworten
Home
Sach - Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Privatkunden - Gebäudeversicherung
Privatkunden - Gebäudeversicherung
Unser Kunde nimmt Flüchtlinge in seinem bei uns versicherten Einfamilienhaus auf. Muss das gemeldet werden und ändert sich der Versicherungsschutz?
Unser Kunde nimmt Flüchtlinge in einem bisher leerstehenden Einfamilienhaus auf. Kann dieses Gebäude (weiter) versichert werden?
Unser Kunde besitzt ein Mehrfamilienhaus und möchte darin Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Was ist zu beachten?
Kann das gesamte private Mehrfamilienhaus für Geflüchtete genutzt werden?