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Sach - Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Kraftfahrt
Kraftfahrt
Gibt es eine Ausnahmeregelung bei der Fahrleistung, wenn unsere Kunden die Hilfsgüter bis an die ukrainische Grenze liefern oder Personen abholen?
Wollen wir eine separate Kaskoversicherung für ukrainische Fahrzeuge anbieten?
Warum ist die Rede davon, dass ukrainische Fahrzeuge in Deutschland unversichert sind?
Muss ich der Generali melden, wenn ich einem ukrainischen Flüchtling mein Auto leihe?
Muss ich den Fahrerkreis ändern, wenn ich regelmäßig einem Geflüchteten mein Auto leihe?
Kann vom deutschen Grüne Karte Büro eine Grüne Karte für ukrainische Fahrzeuge ausgestellt werden?
Ist eine Übernahme des SFR aus dem Ausland (grundsätzlich) möglich? Welcher SFR wird anerkannt? Evtl. aus welchen Ländern nicht? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen? Welche Unterlagen müssen mit eingereicht werden? Wird zur Annahme evtl. Ausgleichsgeschäft benötigt?
Habe ich Versicherungsschutz (Kfz), wenn ich in die Ukraine fahre und Freunde oder Verwandte abhole? Habe ich Versicherungsschutz (Kfz), wenn ich in die Ukraine fahre, um dort humanitäre Hilfe zu leisten (bspw. die Lieferung von Gütern wie Kleidung, Lebensmittel, Medikamente? Oder endet der Versicherungsschutz an der Grenze?
Ich habe einen Lieferwagen oder einen Lkw im Werkverkehr versichert und transportiere damit Hilfsgüter in die Ukraine. Muss ich auf Güterverkehr umstellen?
Gelten ukrainische Führerscheine auch in Deutschland?
Gilt die Kriegsausschlussklausel in den AKB generell für Schäden in der Ukraine?
Weitere Fragen und Antworten aus dem FAQ der Initiative der deutschen Kfz-Versicherer für ukrainische Pkw