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Sach - Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Hausrat- und Glasversicherung
Hausrat- und Glasversicherung
Was passiert mit dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung, wenn unser Kunde seine Wohnung vorübergehend verlässt (z. B. vorübergehend bei den Eltern wohnt), um die Wohnung einer geflüchteten Person oder Familie zur Verfügung zu stellen?
Was passiert mit dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung für die Zweit- oder Ferienwohnung, wenn unser Kunde diese Wohnung vorübergehend Geflüchteten zur Verfügung stellt?
Unser Kunde nimmt bei sich zu Hause Geflüchtete aus der Ukraine auf. Muss das der Hausratversicherung gemeldet werden?
Besteht Hausrat-Versicherungsschutz, wenn unser Kunde Geflüchteten eine bisher leerstehende Wohnung (ggf. möbliert) zur Verfügung stellt?
Ist der Abschluss einer Hausratversicherung möglich, wenn der Kunde der Gemeinde / Kommune eine bisher unbewohnte Wohnung oder ein bisher unbewohntes Haus zur Verfügung stellt, damit dort Flüchtlinge untergebracht werden können?