Fragen & Antworten
- Gibt es eine Ausnahmeregelung bei der Fahrleistung, wenn unsere Kunden die Hilfsgüter bis an die ukrainische Grenze liefern oder Personen abholen?
- Wollen wir eine separate Kaskoversicherung für ukrainische Fahrzeuge anbieten?
- Warum ist die Rede davon, dass ukrainische Fahrzeuge in Deutschland unversichert sind?
- Muss ich der Generali melden, wenn ich einem ukrainischen Flüchtling mein Auto leihe?
- Muss ich den Fahrerkreis ändern, wenn ich regelmäßig einem Geflüchteten mein Auto leihe?
- Was passiert mit dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung, wenn unser Kunde seine Wohnung vorübergehend verlässt (z. B. vorübergehend bei den Eltern wohnt), um die Wohnung einer geflüchteten Person oder Familie zur Verfügung zu stellen?
- Was passiert mit dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung für die Zweit- oder Ferienwohnung, wenn unser Kunde diese Wohnung vorübergehend Geflüchteten zur Verfügung stellt?
- Unser Kunde nimmt bei sich zu Hause Geflüchtete aus der Ukraine auf. Muss das der Hausratversicherung gemeldet werden?
- Besteht Hausrat-Versicherungsschutz, wenn unser Kunde Geflüchteten eine bisher leerstehende Wohnung (ggf. möbliert) zur Verfügung stellt?
- Ist der Abschluss einer Hausratversicherung möglich, wenn der Kunde der Gemeinde / Kommune eine bisher unbewohnte Wohnung oder ein bisher unbewohntes Haus zur Verfügung stellt, damit dort Flüchtlinge untergebracht werden können?
- Unser Kunde nimmt Flüchtlinge in seinem bei uns versicherten Einfamilienhaus auf. Muss das gemeldet werden und ändert sich der Versicherungsschutz?
- Unser Kunde nimmt Flüchtlinge in einem bisher leerstehenden Einfamilienhaus auf. Kann dieses Gebäude (weiter) versichert werden?
- Unser Kunde besitzt ein Mehrfamilienhaus und möchte darin Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Was ist zu beachten?
- Kann das gesamte private Mehrfamilienhaus für Geflüchtete genutzt werden?
- Unser Kunde nimmt Geflüchtete in seinem bei uns versicherten Wohn- und Geschäftshaus in eine bisher leerstehende Wohnung auf. Muss das gemeldet werden und ändert sich der Versicherungsschutz?
- Unser Kunde nimmt Geflüchtete in einem bisher leerstehenden Wohn- und Geschäftshaus auf. Kann dieses Gebäude weiter versichert werden?
- Unser Kunde besitzt ein Betriebsgebäude und möchte darin Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Was ist zu beachten?
- Können Betreiber von Flüchtlingsheimen ihre Sachwerte bei uns versichern?
- Ein Mieter unseres Kunden nimmt in der eigenen Wohnung Geflüchtete auf. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung?
- Welche Auswirkungen hat die Vermietung von Gebäuden/Räumen des Betriebsgrundstückes (z.B. Lagerhallen) zur Unterbringung von Geflüchteten auf die Betriebshaftpflichtversicherung? (ohne das Betreiben der eigentlichen Unterbringung durch den Versicherungsnehmer)
- Unser Kunde nimmt Geflüchtete in seinem bei uns versicherten Hotel oder Pension auf. Muss das gemeldet werden und ändert sich der Versicherungsschutz?
- Können sich Betreiber von Flüchtlingsheimen bei uns versichern?
- Sind Geflüchtete bei einer beruflichen Tätigkeit über die Betriebshaftpflichtversicherung des entsprechenden Unternehmens versichert?
- Unsere Kunden engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Sind sie unfallversichert, wenn sie ehrenamtlich tätig sind?
- Unser Kunde fährt in die Ukraine, um Freunde oder Verwandte abzuholen. Hat unser Kunde Versicherungsschutz in der Unfallversicherung? Oder endet der Versicherungsschutz an der Grenze?
- Unser Kunde befand sich in der Ukraine als dort Krieg ausbrach. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz der Unfallversicherung?
- Bin ich als ehrenamtlicher Helfer auch gesetzlich unfallversichert?
- Was geschieht mit dem Versicherungsschutz der Reiseversicherung, wenn der Kunde sich bereits in der Ukraine befand als dort Krieg ausbrach?
- Unser Kunde fährt in die Ukraine, um Familienangehörige, Verwandte oder Freunde abzuholen. Hat unser Kunde Versicherungsschutz in der Reiseversicherung? Oder endet der Versicherungsschutz an der Grenze?
- Besteht auch für die aus der Ukraine geflüchteten Personen Versicherungsschutz in der Reisegepäck-Versicherung, wenn diese vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft mit unserem Kunden leben (analog Hausrat OPTIMAL XXL)?
- Der VN ist als ehrenamtlicher Helfer bei einer Essenausgabe in Deutschland tätig. Ist die Verteidigung in einer Strafsache z.B. wegen Körperverletzung eines anderen Mithelfers beim Aufbau von Zelten versichert?
- Der VN wird als ehrenamtlicher MA (z.B. der Malteser, THW) in das EU-Ausland (z.B. Polen, Rumänien) geschickt. Ist die Verteidigung in einer Strafsache z.B. wegen Körperverletzung eines anderen Mithelfers beim Aufbau von Zelten versichert?
- Der Geflüchtete ist als Mitfahrer im Kfz des VN in Deutschland unterwegs. Ist im Streitfall z.B. die Durchsetzung von Schadenersatz nach einem Unfall versichert?
- Der Geflüchtete ist als Fahrer im Kfz des VN in Deutschland unterwegs. Ist im Streitfall z.B. die Durchsetzung von Schadenersatz nach einem Unfall versichert?
- Der VN ist im EU-Ausland (z. B. Polen, Rumänien) mit einem gemieteten Transporter unterwegs. Auf dem Hinweg werden z.B. Schlafsäcke und Hygieneartikel transportiert. Ist im Streitfall z.B. die Durchsetzung von Schadenersatz nach einem Unfall in Polen versichert?
- Unser VN als Gewerbetreibende beschäftigt einen Flüchtling, z.B. als Friseur. Der Inhaber erhält eine Anzeige wegen illegaler Beschäftigung. Ist das versichert?
- Unser VN als Gewerbetreibende beschäftigt einen Flüchtling z.B. als Paketbote. Ist im Streitfall der Geflüchtete z.B. für die Durchsetzung von Schadenersatz nach einem Unfall versichert?
- Kann unser VN, der Geflüchtete aufgenommen hat, eigene Fragen, die ihm entstehen, weil er Geflüchtete aufgenommen hat stellen?
- Kann unser VN, der Geflüchtete aufgenommen hat, Fragen des Geflüchteten (z. B. zu notwendigen Behördengängen, Rechte und Pflichten, etc.) über die telefonische Rechtsberatung klären?