Fragen & Antworten
- VN befindet sich im Reiseland und es wird während des Aufenthaltes eine Reisewarnung (Covid-19) ausgesprochen. Hier würde bis max. 14 Tage Versicherungsschutz nach Bekanntgabe der Reisewarnung bestehen, selbst wenn für den VN eine persönliche Quarantäne angeordnet wird. Sofern der VN das Land nicht verlassen kann, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, besteht V-Schutz über 14 Tage hinaus (max. 90 Tage Reisedauer). Welche gängigen Gründe würden in solchen Fällen akzeptiert werden?
- VN hat mit einem Schulfreund (nicht mitversicherte Person – Risikoperson) zusammen eine Reise gebucht. Der Schulfreund kommt wegen Kontakt mit einer infizierten Person in Quarantäne. Kann unser VN seine Reise stornieren?
- VN reist ins Urlaubsland und während der Reise wird eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Covid-19 ausgesprochen. Was ist wenn der VN während des Urlaubes in eine persönlich angeordnete Quarantäne muss?
- Ein Ehepaar möchte verreisen. Für den Mann wird kurz vor Abreise eine persönliche Quarantäne angeordnet. Werden auch die Stornokosten der Frau übernommen, die nicht in persönliche Quarantäne muss?
- VN und Ehepartner wollen verreisen. Das nicht mitreisende 17jährige Kind kommt in persönliche Quarantäne (Kontakt mit Covid-19-infizierten Mitschülern). Ist der Reiserücktritt der Eltern versichert?