FAQ- und Wissensdatenbank
Maßgebend ist die Bekanntgabe der Reisewarnung, wenn sich der VN bereits im Land befindet. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsschutz bis max. 14 Tage. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem die Verlängerung von bis zu 90 Tage Reisedauer gilt, für den Fall das der VN das Land nicht verlassen kann, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.