FAQ- und Wissensdatenbank
Wird vermutet, dass Kunde eine Covid-19 Erkrankung haben könnte, es aber keinen Nachweis darüber gibt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Reise nicht angetreten und storniert wird.Für den Versicherungsschutz ist ein Nachweis über die Erkrankung erforderlich.
Was ist jedoch, wenn nach der erfolgten Stornierung, innerhalb einer angemessenen Zeit (ca. 3 Tage) die Covid-19-Erkrankung durch z. B. einen positiven Test einer offiziellen Teststation bestätigt wird?
Wird die Erkrankung an Covid-19 in einer angemessenen Zeit (ca. 3 Tage) nach der Stornierung durch ein positives Testergebnis einer offiziellen Teststation nachgewiesen, werden wir die Sachlage von Fall zu Fall prüfen.