Reiserücktritt: Was ist, wenn der VN trotz der Reisewarnung „Terror“ in das Risikoland reist und der VN ein anderes versichertes Ereignis erleidet, was nichts mit Terror zu tun hat?
Der VN hat für andere versicherte Ereignisse Versicherungsschutz. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bezieht sich nur auf das in der Reisewarnung ausgesprochene Ereignis/Risiko – hier Terror.