FAQ- und Wissensdatenbank
Nach Ziffer 5.1.3 besteht Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen im geschilderten Umfang (z. B. aus dem allseits fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum). Hierzu zählen auch allseits fest umschlossene und durch Verschluss gesicherte Kraftfahrzeuganhänger.