Mobile
Tablet
Desktop
Cinema
Zum Inhalt springen
FAQ- und Wissensdatenbank
Home
Sach
VSP 2021
Erweiterte Corona-Leistungen in der Reiseversicherung
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Konzept FirmenSAFE (FK)
Kfz
Versicherungskennzeichen und -plaketten
Dynamisches Pricing
NGT 07/2023
Das neue Werkstattnetz
Fahrer-Mobilitätsschutz
Kfz-Schadenmeldung mit Partnerwerkstatt – Drive Plus
Rechtsschutz
ADVOCARD Privat und Gewerbe 2024
YOUNG & LAW 2024
Leben
Fondsgebundene Rente
Neuerungen in der Arbeitskraftabsicherung
Neues bei der Grundfähigkeitsabsicherung
Neue Anlagemöglichkeit – Exklusivanlage (Generali Exklusiv Fonds)
Parkdepot Flex 2022
Grundlagen–Markt–Solvency II
Investmentmotoren
Ratings
Kranken
Tarife KTAN, KTGT und KTFB
GesundPro
Mein Gesundheitsplan 08.2018
Mein Gesundheitsplan 08.2019
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Sonstiges
Produkt-CD per Email
Auslaufen des FlexN-Booster
Hauptmenü
Fragen & Antworten
Home
Rechtsschutz - YOUNG & LAW 2024
Während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit
Wie ist der Prozess im Schadenfall?
Kann ich den Versicherungsschutz nach der Vollschutzumstellung ohne Ersatzantrag verändern?
Kann ich YOUNG & LAW mit Anwartschaft und Differenzdeckung beantragen?
Welche Bedingungen gelten bei Umstellung auf den Vollschutz?
Kann ich aktuelle ADVOCARD-Bestandskunden in YOUNG & LAW umstellen?
Ist bei Anpassung des Versicherungsschutzes in YOUNG & LAW (also Umwandlung einer Anwartschaft in einen Vollschutz) ein Beratungsprotokoll erforderlich oder ist dies mit dem Beratungsprotokoll vom Vertragsabschluss „abgegolten“?