Fragen & Antworten
- Wer kann YOUNG & LAW abschließen?
- Welche Unterlagen und Druckstücke gibt es zu YOUNG & LAW?
- Wenn sich die Lebenssituation unserer jungen Kunden ändert, er/sie also z.B. wieder zurück zu den Eltern zieht oder z.B. die Eltern schließen später selbst einen Verkehrs-Rechtsschutz ab, über den ihr Kind mitversichert ist, wird dann der Vollschutz wieder in eine Anwartschaft umgewandelt?
- Was ist YOUNG & LAW?
- Welche Services gibt es bei Y&L?
- Wie läuft der Nachfrageprozess ab? Wie kann der Kunde antworten?
- Wie und wann wird der Vermögensberater über Vertragsänderungen oder Aktivitäten informiert?
- Was ist, wenn ein Kunde vergisst innerhalb der Frist zu antworten und das nachholen will?
- Was ist, wenn der Kunde ins Ausland zieht?
- Kann die Beantwortung unserer Nachfrage auch über den Vermögensberater oder die ADVOCARD erfolgen?
- Wie ist der Prozess im Schadenfall?
- Kann ich den Versicherungsschutz nach der Vollschutzumstellung ohne Ersatzantrag verändern?
- Kann ich YOUNG & LAW mit Anwartschaft und Differenzdeckung beantragen?
- Welche Bedingungen gelten bei Umstellung auf den Vollschutz?
- Kann ich aktuelle ADVOCARD-Bestandskunden in YOUNG & LAW umstellen?