FAQ- und Wissensdatenbank
Sofern zu einem Pkw-Vertrag Rabattschutz vereinbart und der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen ist, verbleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse.
Wie erfolgt die Rückstufung im Schadenfall bei Abschluss des Rabattschutzes? Bei Einschluss von Rabattschutz erfolgt seit dem 01.07.2020 bei Einschluss des Rabattschutzes grundsätzlich keine SFR-Rückstufung – unabhängig von der Anzahl der gemeldeten KH-/VK-Schäden. Stattdessen verbleibt der Vertrag in der betreffenden Sparte in der Schadenfreiheitsklasse, die vor dem Schaden bestand: Der aktive Schadenfreiheitsrabatt bleibt in der Schadenfreiheitsklasse des Vorjahres, der passive Schadenfreiheitsrabatt wird entsprechend der Rückstufungstabelle zurückgestuft. Maßgeblich für die Beitragsberechnung ist der aktive Schadenfreiheitsrabatt.
Haben Kunden bei uns ab 01.07.2018 eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz beantragt, wird darüber hinaus folgender SF-Sofortschutz vereinbart:
1. Die Generali übernimmt die SF-Einstufung eines anderen Versicherers (Vorversicherer), auch wenn es sich hierbei um eine Sondereinstufung handelt. Voraussetzung ist, dass der Kunde uns durch Einreichen einer Kopie seiner letzten Beitragsrechnung, seines Versicherungsscheins oder Nachtrags nachweist, in welche SF-Klasse er bei seinem Vorversicherer zum Zeitpunkt der Antragstellung bei uns eingestuft ist.
2. Im Rahmen von SF-Sofortschutz genießen Kunden neben dem Rabattschutz zusätzlichen Rabattschutz bereits für Schäden, die ab Eingang ihres Antrages bei uns bis zum vereinbarten Beginn ihres Kfz-Versicherungsschutzes noch bei ihrem Vorversicherer anfallen.
3. Sofern Kunden beim Vorversicherer ebenfalls eine Art Rabattschutz abgeschlossen haben, greift der zusätzliche Rabattschutz für sämtliche Schäden, die im laufenden Kalenderjahr, in welchem der Antrag bei uns eingereicht wird, bis zum vereinbarten Beginn des Kfz-Versicherungsschutzes noch beim Vorversicherer anfallen.
Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Schäden führen nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei der Generali. Der Kfz-Versicherungsvertrag bleibt im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse.
Voraussetzung für den SF-Sofortschutz ist das Zustandekommen der Kfz-Versicherung bei der Generali. Nach Beendigung des Vertrages wird bei einem Wechsel des Versicherers nur die schadenfreie Zeit bestätigt, die sich ohne diese Sondereinstufung ergibt.
Der SF-Sofortschutz gilt nur bei Abschluss eines Vertrages mit Rabattschutz für Pkw, Leichtkrafträder/-roller, Kräder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge und Lieferwagen im Werkverkehr (auch innerhalb GKM) ab SF1 bereits bei Antragstellung.
Bei Bestandverträgen für die neuen Privatkundenrisiken und Lieferwagen im Werkverkehr mit Tarifversion vor 07.2018 ist der Einschluss von Rabattschutz nicht möglich.
Rabattschutz kann über OKI zu Vertragsbeginn für einen Neu- oder Ersatzvertrag oder zur Hauptfälligkeit eingeschlossen werden. Im Rahmen einer Tarifumstellung über OKI kann Rabattschutz nur eingeschlossen werden, wenn der K-Vertrag mit der alten Tarifversion bereits Rabattschutz beinhaltete.
Der Ausschluss des Rabattschutzes kann jederzeit beantragt werden und ist zu folgenden Terminen möglich:
• zur nächsten Hauptfälligkeit
• bei Verträgen mit flexibler Hauptfälligkeit zusätzlich zum 01.01. des Folgejahres
• bei Fahrzeugwechsel oder Risikowegfall
Seit dem 03.12.2023 zusätzlich:
• zum Folgetag
• im Rahmen einer Tarifumstellung zum Folgetag
Seit dem 07.10.2019 ist im Neu- und Ersatzgeschäft sowie bei Tarifumstellungen der Abschluss des Rabattschutz bereits ab Schadenfreiheitsklasse SF 1 möglich. Dies gilt für alle Risiken, zu denen der Rabattschutz bisher schon abgeschlossen werden konnte, d.h. für Pkw in Optimal sowie für Leichtkrafträder/-roller, Kräder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge Lieferwagen im Werkverkehr sowie für vergleichbare Risiken in Gewerbe Kompakt Mobil (GKM). Die Höhe des Zuschlags und die sonstigen Voraussetzungen für den Abschluss des Rabattschutz bleiben unverändert.