FAQ- und Wissensdatenbank
In der Teilkasko gilt im Rahmen von Glasbruchschäden bisher bei Pkw in Optimal und allen anderen Fahrzeugarten mitversichert:
Nach einem Austausch der Windschutzscheibe müssen jedoch einige Assistenzsysteme (z.B. der Regensensor) neu eingestellt bzw. der Fehlerspeicher ausgelesen werden. Da die Assistenzsysteme ohne Neueinstellung bzw. ohne Auslesen des Fehlerspeichers nicht funktionsfähig sind, erwarten die Kunden, dass auch solche Kosten übernommen werden. Daher hat die Generali ab Tarifversion 01.07.2013 den Versicherungsschutz bei Glasbruchschäden um die nach einem Austausch der Frontscheibe notwendigerweise durchzuführenden Arbeiten erweitert. Dazu zählen insbesondere:
Darüber hinausgehende Folgeschäden sind weiterhin nicht mitversichert.
Die Leistungserweiterung gilt für Pkw in Optimal und alle anderen Fahrzeugarten.
Im Rahmen der Teilkasko sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs versichert. Sofern ein Austausch der Frontscheibe erforderlich ist, werden auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten erstattet.
Bei PKW in Optimal und allen anderen Fahrzeugarten sind zusätzlich durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges verursachte
versichert. Weitere Folgeschäden sind nicht mitsichert.
Nein, es muss nur eine Teilkaskoversicherung bestehen.
Nein, die Höhe der Entschädigung ist nicht begrenzt. Versichert sind jedoch nur die Arbeiten, die notwendigerweise aufgrund des Austauschs der Windschutzscheibe durchzuführen sind.