FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw) und bei allen anderen Privatfahrzeugen im Sinne von A.1.1.6 AKB bei vereinbarter Kaskodeckung erfolgt in Optimal eine Neupreisentschädigung innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs.
Wenn nach der Erstzulassung die erforderlichen Reparaturkosten mindestens 80% des Neupreises betragen, erstatten wir bei Pkw den Neupreis innerhalb von 36 Monaten, sofern sich das Fahrzeug im Erstbesitz des VN befindet.
Die Neupreisentschädigung erhält der Versicherungsnehmer nur dann, wenn er der erste ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei Tageszulassungen gilt das nicht. Bei Vorführwagen kann es gelten, wenn der Wagen nicht zugelassen war.
Bei Pkw in Optimal und allen anderen Fahrzeugarten erstatten wir innerhalb von 36 Monaten nach Erwerb des Autoradios als Neugerät den Neupreis, wenn das Autoradio zerstört oder entwendet wird.
Bilden das Autoradio und das Navigationsgerät eine Einheit, d.h. kann das Navigationsgerät ohne das Autoradio nicht genutzt werden, ist das Navigationsgerät oder jedes weitere, mit dem Autoradio verbundene Gerät zum Neupreis mitversichert.
Ja, sowohl USB-Sticks als auch Speicherkarten sowie darauf befindliches Kartenmaterial (Software) werden im Rahmen dieser Neupreisentschädigung erstattet, sofern die Speicherkarte oder der USB-Stick zum Zeitpunkt des Schadens mit dem Radio/dem Navigationsgerät verbunden sind.