FAQ- und Wissensdatenbank
Seit dem 01.07.2022 wird bei Lieferwagen innerhalb von GKM der Neupreis für das Fahrzeug erstattet, wenn innerhalb von 36 Monate nach Erstzulassung eine Zerstörung, ein Totalschaden oder ein Verlust eintritt. Diese Neuerung ist auch bestandswirksam für Schäden ab 01.07.2022 (wie bei Pkw im Optimal-Schutz oder sonstigen Privatfahrzeugen).