FAQ- und Wissensdatenbank
Angestellte können jährlich bis zu 1.900 €, Selbstständige 2.800 € als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Dieser Betrag wird aber in der Regel bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung (=GKV-Niveau) und gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Wenn nicht kann der verbleibende Betrag anderweitig genutzt werden. Dies ist oftmals im GesundProP der Fall. Hier mindert die ausgezahlte garantierte BRE die steuerlich abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Dadurch kann bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch ein Spielraum verbleiben, der anderweitig genutzt werden kann. Zum Beispiel können neben den Krankenversicherungs-beiträgen oberhalb der Basisvorsorge auch Beiträge zur Absicherung von Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsun-fähigkeit sowie Unfall-, Haftpflicht-, Berufs-, Rechtsschutz- und Risikolebensversicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Renten- und Kapitallebensversicherungen zählen nur Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden.