FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Zu Beginn werden die Versicherungsnehmer ihre bisherigen Fahrzeuge (oder auch ein bestehendes und ein zusätzlich erworbenes) gleichzeitig auf Wechselkennzeichen ummelden, weil das von der Behörde so vorgegeben ist. Später kann es aber natürlich dazu kommen, dass eines der beiden Fahrzeuge abgeschafft und gleichzeitig ein neues angemeldet werden soll.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer das neue / zusätzliche Fahrzeug bei der Generali versichert und das bestehende Fahrzeug aufgrund der Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft verbleiben muss. Auch in diesem Fall können wir eine eVB für nur ein Wechselkennzeichen ausgeben.