FAQ- und Wissensdatenbank
Eine Rückstauklappe ist grundsätzlich von uns nicht vorgeschrieben. Der Kunde muss aber alle gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften beachten. Ist bei ihm z.B. durch eine Landesverordnung eine Rückstauklappe vorgeschrieben, so muss er diese auch installieren. Ansonsten ist der Schaden ggf. nicht versichert.
Gibt es für sein Haus keine solche Vorschrift, dann ist ein Rückstauschaden auch ohne Rückstauklappe versichert.