FAQ- und Wissensdatenbank
Nein. Der Kunde muss jedoch ab Juli 2021 im Neuantrag bestätigen, dass seine Angaben zum Beruf einschließlich der zusätzlichen Angaben korrekt sind. Der Antrag wird dazu im Bereich „Fragen an die zu versichernde Person“ die zusätzliche Frage „Sind alle Angaben zum Beruf zutreffend“ (Ankreuzfeld ja/nein) enthalten. Die Zusatzkriterien werden dem Kunden in der Anlage A zum Antrag erläutert, voraussichtlich ebenfalls ab Juli 2021.